Wann schliesst man einen Lizenzvertrag ab?

Mit einem Lizenzvertrag wird einer anderen Partei erlaubt, geistiges Eigentum (z.B. Patent, Marke, Copyright, Know-how) unter gewissen Bedingungen und gegen Bezahlung entsprechender Lizenzgebühren kommerziell zu nutzen. Der Lizenzgeber bleibt jedoch Eigentümer des geistigen Eigentums.

IP-Rechte werden durch die Universitäten lizenziert, d.h. das Eigentum wird nicht übertragen. Über eine Lizenz können die Umsetzungsverpflichtungen des Wirt-schaftspartners besser kontrolliert und durchgesetzt werden. Ausserdem können so für IP-Rechte auch mehrere Lizenzen für unterschiedliche Anwendungsbereiche an verschiedene Partner vergeben werden, was eine optimale Nutzung der IP-Rechte ermöglicht.

Worauf ist bei einem Lizenzvertrag zu achten?

Das Lizenzwesen ist ein komplexes Gebiet, bei dem es gilt, viele Aspekte zu berück-sichtigen und aufeinander abzustimmen. Wichtig ist beispielsweise eine genaue Definition des Umfangs der Lizenz (Exklusivität, Anwendungsbereich, geographischer Bereich, etc.). Insbesondere bei einer exklusiven Lizenz muss ausserdem darauf geachtet werden, dass der Lizenznehmer zur aktiven Umsetzung der lizenzierten Rechte verpflichtet wird. Art und Höhe der Lizenzgebühren hängen von verschiedenen Aspekten ab, z.B. vom erwarteten Markt und der Marge für die Produkte, vom Entwicklungsstadium der Erfindung und vom Umfang des geistigen Eigentums. Ein Lizenzvertrag muss deshalb immer spezifisch auf den jeweiligen Fall angepasst werden, was eingehende Diskussionen zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer bedingt. Das Ziel besteht im Abschluss einer fairen und ausgewogenen Vereinbarung zwischen Universität und Lizenznehmer, die eine angemessene Beteiligung der Universität und der Forschenden an einem wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet.

Welche Unterstützung erhalten Sie?

Unitectra kann für Sie sowohl einen Lizenzvertrag ausarbeiten, als auch einen Vertrag begutachten, den Sie von einem Industriepartner erhalten. Ausserdem können wir Sie bei der Suche nach geeigneten Lizenznehmern unterstützen und übernehmen die entsprechenden Verhandlungen mit einem Industriepartner, damit Ihre Rechte optimal wahrgenommen werden. 

Ein Lizenzvertrag muss vor Abschluss vom zuständigen Mitglied der Universitätsleitung bzw. des Rektorats genehmigt und in jedem Fall von diesem mitunterzeichnet werden (Zürich: zuständiger Prorektor / Bern: Verwaltungs-direktor / Basel: Vizerektor Forschung).

Unitectra kümmert sich zudem um das Controlling der laufenden Lizenzen und stellt sicher, dass die vereinbarten Verpflichtungen eingehalten werden. Dies beinhaltet beispielsweise das Einholen von Entwicklungsberichten oder von Abrechnungen über den Umsatz des lizenzierten Produkts.