Was ist ein Patent?

Mit einem Patent kann eine Erfindung während 20 Jahren geschützt werden. Erfindungen, welche für die wirtschaftliche Umsetzung einen hohen Investitions-bedarf benötigen, müssen praktisch ausnahmslos patentiert sein, damit sie für einen Industriepartner interessant sind. Ein Patent stellt ein nationales Recht dar, das heisst, der Schutz besteht nur in jenen Ländern, in welchen ein Patent angemeldet und erteilt wurde.

Eine Erfindung ist dann patentierbar, wenn sie neu ist, wenn sie eine eigenständige und deutliche Weiterentwicklung darstellt und wenn sie technisch anwendbar ist. Die Erfindung darf vor einer Patentanmeldung auf keinen Fall publiziert oder mündlich an einem Vortrag offenbart werden. Nicht patentierbar sind wissenschaftliche Theorien ohne konkrete Anwendung.

Der Patentinhaber hat das Recht, andere von der Herstellung, dem Verkauf oder dem Gebrauch der Erfindung auszuschliessen. Im Gegenzug muss die Erfindung in der Patentschrift offengelegt werden. Das eingeräumte Recht kann durch Verkauf des Patentes oder durch Lizenzierung an einen Dritten übertragen werden. Ein Patent macht eine Erfindung handelbar.

Ein Patent besteht aus der Patentschrift, in der die Erfindung dargestellt und definiert wird. Die Patentschrift besteht aus der Beschreibung, den Patentansprüchen, der Zusammenfassung und den Abbildungen.

In der Patentbeschreibung muss die Erfindung in allen Details so beschrieben werden, dass ein Fachmann sie nachvollziehen kann. Patentansprüche sind knapp und klar formulierte Angaben, die erklären, worin die Erfindung besteht und welcher Schutz im Einzelnen beansprucht wird. Es ist deshalb von grosser Bedeutung, wie die Ansprüche formuliert sind.

Patentierung und Publikation

Wird eine Erfindung publiziert, kann sie nicht mehr patentiert werden. Deshalb muss eine Patentanmeldung immer vor der Publikation erfolgen. Melden Sie uns eine Erfindung deshalb so schnell wie möglich mit dem Confidential Invention Disclosure Formular.

Was für Publikationen/Offenbarungen sind patentschädlich?
  • Wissenschaftliche Publikation

  • Vortrag an Konferenz

  • Abstract an Konferenz (Poster, Internet, Abstract-Buch)

  • Dissertation (wird veröffentlicht)

  • Institutsseminar mit externen Gästen

  • Jahresbericht

  • Homepage

  • Diskussion mit Wissenschaftlern oder Firmen ohne Unterzeichnung eines Geheimhaltungsvertrages

Nicht schädlich sind:
  • Eingereichte Publikation während dem Reviewprozess

  • Institutsseminar intern

  • Gesuch um Forschungsförderung (SNF; Innosuisse), sofern von Förderinstitution vertraulich behandelt

  • Diskussion mit Wissenschaftlern oder Firmen nach Unterzeichnung eines Geheimhaltungsvertrages

Was soll patentiert werden?

Der Patentierungsprozess ist zeitintensiv und teuer. Eine Patentanmeldung macht deshalb nur Sinn, wenn eine Erfindung wirtschaftlich genügend interessant ist. Oft ist es besser, vor einer Patentanmeldung einen Industriepartner zu suchen, der an der praktischen Umsetzung der Erfindung interessiert ist. Ein solcher Partner kann dann die Patentierungskosten übernehmen und erhält dafür in der Regel eine (kostenpflichtige) Lizenz zur Nutzung der Erfindung.

Ohne Industriepartner wird eine Patentanmeldung durch die Universität nur vorgenommen, wenn

  1. die Patentfähigkeit gegeben ist (Neuheit, erfinderische Höhe, technische Anwendbarkeit)

  2. keine den Wert der Erfindung mindernde Abhängigkeit von bestehenden Patenten existiert

  3. ein bedeutender potentieller Markt vorhanden ist

  4. gezeigt werden kann, dass die Erfindung innerhalb einer vernünftigen Frist so weit entwickelt werden kann, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit für einen Industriepartner von Interesse wird

  5. die Universitätsleitung einer Kostenübernahme durch die Universität zustimmt

Wem gehört meine Erfindung?

Erfindungen, die Universitätsangehörige im Rahmen ihrer Tätigkeit machen, gehören der Universität bzw. der arbeitgebenden Institution. Fällt bei einer Verwertung einer Erfindung ein Gewinn an, werden die Erfinder im Rahmen der geltenden Richtlinien der Universität daran beteiligt.

Wie geht man vor?

Wenn Sie eine Erfindung gemacht haben, kontaktieren Sie am besten so schnell wie möglich Unitectra. Als Vorbereitung zu einem ersten Gespräch ist es nützlich, wenn Sie das Erfindungsmeldungs-Formular (siehe Downloads rechte Spalte) ausfüllen und uns zustellen.

Wir werden zusammen mit Ihnen eine Strategie erarbeiten, wie die Erfindung am besten wirtschaftlich umgesetzt werden kann und unterstützen Sie bei:

  • Abklärungen zum Stand der Technik (Patentrecherchen)

  • Abklärung der Eigentumsverhältnisse (andere Universitäten, Firmen)

  • Evaluation (wirtschaftlich, patentrechtlich)

  • Ausarbeitung, Einreichung und Überwachung von Patentanmeldungen (in Zusammenarbeit mit externen Patentanwälten und Patentämtern)

  • Suche nach Firmenpartnern

  • Verhandlungen mit Firmenpartnern (Options- und Lizenzverträge)

Die Mitarbeit der Erfinder in der Vorbereitung einer Patentanmeldung ist essentiell, um die Qualität der Anmeldeschrift sicherzustellen. Eine gute Vorbereitung erleichtert zudem die Arbeit des Patentanwalts und wirkt sich günstig auf die Kosten aus.