Technologie­angebote
Forschungs­zusammenarbeit
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Technologieangebote Forschungsergebnisse der Universität bilden häufig die Grundlage für Innovationen in Form neuer Produkte oder Dienstleistungen. Die Universitäten sind an Wirtschaftspartnern interessiert, welche die Produktentwicklung und Vermarktung übernehmen.
Forschungszusammenarbeit Unterschiedliche Arten der Zusammenarbeit sind möglich, je nach Projektinhalt und Interessen der Parteien.
Investieren Für Finanzinvestoren sind insbesondere die zahlreichen Spin-off Firmen von Interesse, die auf der Basis von Forschungsergebnissen aus den Universitäten gegründet werden.

Die Forschenden der Universitäten Basel, Bern und Zürich pflegen vielfältige Kontakte und Kooperationen mit Wirtschaftspartnern. Möglich sind sowohl direkte Zusammenarbeiten, wie auch solche im Rahmen nationaler oder internationaler Förderprogramme. Unitectra unterstützt die Forschenden bei der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und handelt die entsprechenden Verträge aus.

Die Universitäten begrüssen die Zusammenarbeit ihrer Forschenden mit Partnern aus dem In- und Ausland. Wichtig ist, dass die Zusammenarbeit für beide Seiten von Interesse und Nutzen ist und die Interessen der Universität als öffentliche Forschungsinstitution gewahrt bleiben. Wirtschaftspartner erhalten über solche Zusammenarbeiten Kontakte und Zugang zu Spitzenforschung in unterschiedlichen Disziplinen, sei es für die Durchführung von Forschungsprojekten, für Consulting oder das Erbringen von Dienstleistungen. Zudem entstehen in solchen Kooperationen persönliche Kontakte zu jungen Wissenschaftlern, was für die Rekrutierung neuer Mitarbeiter von Interesse sein kann.

Vertragspartei bei Zusammenarbeiten aller Art ist die Universität, nicht der einzelne Forschende oder die universitäre Einheit (Institut, etc.). Verträge mit Wirtschafts-partnern bedürfen deshalb für ihre rechtliche Gültigkeit der Genehmigung der Universität. Eine Ausnahme stellen Beratungsmandate dar, welche die Forschenden im Rahmen einer Nebentätigkeit privat vereinbaren können, sofern die entsprechen-den Regelungen eingehalten werden und dafür keine Infrastruktur oder Personal der Universität benutzt werden.

Die Rechte an Arbeitsergebnissen, welche die Universitätsangehörigen in ihrem Arbeitsgebiet erarbeiten, liegen bei der Universität. Jegliche wirtschaftliche Nutzung solcher Ergebnisse ist nur nach vorheriger, von der Universität genehmigter, vertraglicher Regelung gestattet.