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Software und ICT-Projekte


Allgemeines zur Verwertung von Software
Urheberrechte
ICT Projekte / Swiss Virtual Campus Projekte
Was bietet Unitectra?

 
Allgemeines zur Verwertung von Software


An der Universität wird eine Vielzahl von Software zu verschiedenen Zwecken entwickelt, entweder als Tools für Forschung oder Projekte, als eigenständige Produkte oder Multimediaprodukte im Rahmen des Swiss Virtual Campus (SVC)/ICT-Fachstelle der Universität Zürich. Diese Software kann oft auch das Interesse anderer wecken, seien es andere Hochschulen oder die Wirtschaft.

An der Universität Zürich gehören die Rechte an Software seit der Revision des Universitätsgesetzes der Universität (war schon vorher bei SVC/ICT-Projekten der Fall). Die Urheber werden gemäss den entsprechenden Richtlinien entschädigt.

An der Universität Bern gehören Verwertungsrechte an Software der Universität. Die Urheber werden im Falle von Einnahmen gemäss den entsprechenden Richtlinien entschädigt.





Urheberrechte


Das Urheberrecht schützt eine individuelle geistige Schöpfung, wie z.B. einen Text, ein Musikstück, ein Werk der bildenden Kunst, ein Computerprogramm oder Kombinationen dieser Werke (Multimediaprodukte). Ideen und Konzepte geniessen keinen urheberrechtlichen Schutz, ein ausformulierter Text indessen schon. Der Schutz entsteht in dem Augenblick, in welchem das Werk geschaffen ist. Das Anbringen eines Copyright-Zeichens (©) ist nicht notwendig, wird aber empfohlen.

Die Rechte des Urhebers bzw. der Urheberin am Werk werden in die Nutzungsrechte (Schutz der vermögensrechtlichen Interessen, wie das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung, Aufführung, Wiedergabe) und in die Urheberpersönlichkeitsrechte (Anerkennung der Urheberschaft, Recht zur ersten Veröffentlichung, Namensnennung, Werkintegrität) unterteilt. Die Urheberrechte verfallen 70 Jahre, bzw. bei Computerprogrammen 50 Jahre nach dem Tod der Urheberin bzw. des Urhebers.

Mehr Information zum Thema Urheberrecht erhalten Sie hier (nur in Englisch!).





ICT Projekte / Swiss Virtual Campus Projekte


Es muss sichergestellt werden, dass die Rechte an Inhalten und Software bei der Universität liegen. Werden Aufträge an Firmen übertragen (z.B. Softwareentwicklung) muss auf die folgenden Punkte geachtet werden:
  • Urheberrechte müssen an die Universität übertragen werden
  • Der Source Code muss an die Universität übergeben werden
  • Es ist auf genügenden Support, Debugging, Gewährleistung zu achten
  • Im Falle einer Lizenz, sind die Lizenzbedingungen entsprechend zu prüfen

Auch wenn oft der Eindruck besteht, das Internet und die restliche digitale Welt seien ein rechtsfreier Raum, ist das Gegenteil der Fall. Nur wenn der Inhalt passwortgeschützt nur den Studierenden zur Verfügung gestellt wird, können Werke Dritter ohne deren Bewilligung (und evtl. Entschädigung) eingesetzt werden. In allen anderen Fällen muss der Inhaber der Rechte (Autor, Verlag) um Erlaubnis gefragt werden.

Die erarbeiteten digitalen Lehrprodukte sind wertvoll und können das Interesse von Verlagen und E-Learning-Anbietern wecken oder direkt für die kostenpflichtige Weiterbildung eingesetzt werden. Die Anfragen sind sorgfältig zu prüfen, die entsprechenden Lizenzverträge müssen von der Universitätsleitung bewilligt werden. Einnahmen aus der wirtschaftlichen Verwertung von digitalen Lehrprodukten werden gemäss den Richtlinien zur wirtschaftlichen Verwertung von Forschungsresultaten verwertet.





Was bietet Unitectra?


Unitectra beantwortet Fragen im Zusammenhang mit Urheberrechten und ist bei der Ausgestaltung von Verträgen mit externen Programmentwicklern und Verträgen im Zusammenhang mit ICT/SVC Projekten behilflich.

Unitectra ist bei der Verwertung von Software und Multimedia-Produkten behilflich. Unitectra kann bei der Suche nach Lizenznehmern Unterstützung leisten, formuliert und verhandelt Lizenzverträge und unterstützt die Angehörigen der Universität bei rechtlichen Fragen, die sich in Zusammenhang mit der Softwareentwicklung und der Erstellung von Multimedia-Projekten stellen.

Für eine erste Kontaktnahme stellt Unitectra das Software Disclosure Formular zur Verfügung. Sie können uns aber auch direkt kontaktieren. Wir werden zusammen mit Ihnen den konkreten Fall prüfen und eine Verwertungsstrategie erarbeiten. Dabei kommt eine Vielzahl von Möglichkeiten in Frage, z.B. die exklusive Lizenzierung, die nicht-exklusive Lizenzierung und Free Software (Shareware, OpenSource), um nur einige zu nennen.