Verträge

Allgemeines über Verträge
Forschungszusammenarbeit / Sponsored Research
Klinische Studie
Dienstleistungsvertrag - Contract Research/Service Agreement
Lizenzvertrag
Material Transfer Agreement (MTA)
Beratervertrag / Consulting
Geheimhaltungsvertrag
Allgemeines über Verträge

Verträge mit Industriepartnern werden in der Regel von der Leiterin oder dem Leiter der betroffenen Forschungsgruppe unterschrieben. Sie müssen aber vor Abschluss von der Universitätsleitung genehmigt werden (Zürich: Prorektor Forschung / Bern: Verwaltungsdirektor). Senden Sie solche Verträge deshalb an Unitectra. Wir holen nach Prüfung des Vertrags die Genehmigung der Universitätsleitung ein.
Unitectra unterstützt Sie bereits beim Aushandeln von Verträgen mit Industriepartnern und steht Ihnen auch zur Seite, wenn es einen Vertragsentwurf zu begutachten gibt. Ein frühzeitiger Beizug von Unitectra empfiehlt sich, um zu verhindern, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch grössere Vertragsänderungen nötig werden.

Forschungszusammenarbeit / Sponsored Research

Warum schliesst man bei einer Forschungszusammenarbeit/Sponsored Research einen Vertrag ab? In einem Vertrag über eine Forschungszusammenarbeit werden Rechte und Pflichten der beteiligten Partner festgelegt. Dies ist v.a. wichtig, wenn einer der Partner bzw. der Sponsor aus der Industrie kommt und damit natürlicherweise etwas anders gelagerte Interessen hat, als der akademische Partner.
Worauf ist bei einem Forschungsvertrag zu achten? Wichtig ist in jedem Fall, dass Forschungs- und Publikationsfreiheit nicht tangiert werden. Publikationen können für kurze Zeit verzögert werden, wenn es gilt, interessante Resultate patentrechtlich zu schützen. Ein Veto-Recht eines Industriepartners gegen eine Publikation kann aber keinesfalls akzeptiert werden. Entsteht während der Zusammenarbeit geistiges Eigentum, gehört dieses der Universität, wenn die Erfinder nur aus der Universität stammen. Der Industriepartner erhält üblicherweise eine Option auf eine kostenpflichtige Lizenz.
Welche Unterstützung erhalten Sie? Unitectra kann für Sie sowohl einen Forschungsvertrag ausarbeiten, als auch einen Vertragsentwurf begutachten, den Sie von einem Industriepartner erhalten. Ausserdem können wir Sie bei entsprechenden Verhandlungen mit einem Industriepartner unterstützen, damit Ihre Rechte optimal wahrgenommen werden.

Klinische Studie

Worauf ist beim Abschluss eines Vertrags über klinische Studien zu achten? Die Publikationsfreiheit darf durch den Auftraggeber einer klinischen Studie nicht eingeschränkt werden. Das heisst, dass die Forschenden auch negative Resultate veröffentlichen dürfen. Entsteht durch über die Studie hinausgehende Beobachtungen der Universitätsforschenden geistiges Eigentum, gehört dieses nicht dem Auftraggeber, sondern der Universität. Ausserdem ist darauf zu achten, dass eine Klausel vorhanden ist, mit der sich der Auftraggeber verpflichtet, die Universität vor Klagen Dritter zu schützen (Beispiel Vertrag klinische Studie).
Welche Unterstützung erhalten Sie? Unitectra kann für Sie sowohl einen Vertrag zu einer klinischen Studie ausarbeiten, als auch einen Vertrag begutachten, den Sie von einem Industriepartner erhalten. Ausserdem können wir Sie bei entsprechenden Verhandlungen mit einem Industriepartner unterstützen.

Dienstleistungsvertrag - Contract Research/Service Agreement

Was ist ein Dienstleistungsvertrag? Bei einem Dienstleistungsvertrag tritt der Partner (meistens eine Firma) als Auftraggeber auf, der Hochschulpartner als Auftragnehmer. In diesem Fall führt der Hochschulpartner eine vom Auftraggeber definierte Aufgabenstellung mit einem definierten Ziel aus. Der Auftrag muss eine in sich abgeschlossene Arbeit darstellen und darf nicht früher erarbeitete Forschungsanstrengungen weiterführen. Ein Beispiel dafür sind Messungen und deren Auswertung, z.B. zur besseren Auslastung eines Gerätes. Eine solche Zusammenarbeit ist für den Hochschulpartner meistens von untergeordnetem wissenschaftlichen Interesse. Deshalb sind Dienstleistungsverträge in den meisten Instituten der Universität selten, mit Ausnahme jener Einheiten, die spezifisch für das Erbringen von Dienstleistungen für die öffentliche Hand geschaffen wurden. Zu bevorzugen sind Zusammenarbeiten in Form einer Forschungskollaboration/Sponsored Research.
Worauf ist bei einem Dienstleistungsvertrag zu achten? Das konkrete Ziel und der Umfang der durch den Hochschulpartner erbrachten Leistungen muss in der Vereinbarung detailliert enthalten sein. Im Gegensatz zur Forschungskollaboration bezahlt der Industriepartner bei einem Dienstleistungsvertrag die vollen, marktgerechten Kosten für die vereinbarten Leistungen, d.h. inkl. Saläre, Allgemeinkosten, Marge etc. Wenn möglich und nach Absprache mit dem Industriepartner soll für den Hochschulpartner auch bei einem Dienstleistungsvertrag das Recht zur Veröffentlichung der Resultate gewährleistet sein, soweit es sich nicht um vertrauliche Information des Industriepartners handelt, die der Geheimhaltung unterliegt.
Wem gehören die Resultate aus einem Dienstleistungsvertrag? Im Gegensatz zur Forschungskollaboration gehören bei einem Dienstleistungsvertrag sämtliche Rechte für die wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse sowie für allfällige Erfindungen dem Auftraggeber. Wenn möglich und nach Absprache mit dem Industriepartner sollten die Ergebnisse jedoch für rein wissenschaftliche Zwecke an der Universität genutzt werden können.
Welche Unterstützung erhalten Sie? Unitectra kann für Sie sowohl einen Dienstleistungsvertrag ausarbeiten, als auch einen Vertrag begutachten, den Sie von einem Industriepartner erhalten. Ausserdem können wir Sie bei entsprechenden Verhandlungen mit einem Industriepartner unterstützen.

Lizenzvertrag

Wann schliesst man einen Lizenzvertrag ab? Mit einem Lizenzvertrag wird einer anderen Partei erlaubt, geistiges Eigentum (z.B. Know-how, Patent, Copyright) gegen Bezahlung zu nutzen. Der Lizenzgeber bleibt jedoch Eigentümer des geistigen Eigentums.
Worauf ist bei einem Lizenzvertrag zu achten? Das Lizenzwesen ist ein komplexes Gebiet, bei dem es gilt, viele Parameter zu berücksichtigen und aufeinander abzustimmen. Wichtig ist beispielsweise eine genaue Definition der Lizenz (Exklusivität, Anwendungsbereich, geographischer Bereich, etc.). Insbesondere bei einer exklusiven Lizenz muss ausserdem darauf geachtet werden, dass der Lizenznehmer zur aktiven Umsetzung der lizenzierten Rechte verpflichtet wird. Art und Höhe der Lizenzgebühren hängen von verschiedenen Aspekten ab, z.B. vom erwarteten Markt für die Produkte, vom Entwicklungsstadium der Erfindung, vom Umfang des geistigen Eigentums, etc. Ein Lizenzvertrag muss deshalb immer spezifisch auf den jeweiligen Fall angepasst werden, was eingehende Diskussionen zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer bedingt.
Welche Unterstützung erhalten Sie? Unitectra kann für Sie sowohl einen Lizenzvertrag ausarbeiten, als auch einen Vertrag begutachten, den Sie von einem Industriepartner erhalten. Ausserdem können wir Sie bei der Suche nach geeigneten Lizenznehmern unterstützen und übernehmen die entsprechenden Verhandlungen mit einem Industriepartner, damit Ihre Rechte optimal wahrgenommen werden.

Material Transfer Agreement (MTA)

Wann schliesst man ein MTA ab? Biologische Materialien (Antikörper, Zelllinien etc.) können von beträchtlichem kommerziellen Wert sein. Oft wird heute deshalb gezögert, solches Material Dritten bedingungslos zur Verfügung zu stellen. Um den für den akademischen Fortschritt so wichtigen Austausch nicht vollständig zum Erliegen zu bringen, wurden MTA's entwickelt. MTA's erlauben den Austausch von biologischem Material, wobei aber genau geregelt wird, was der Empfänger mit dem Material machen darf und wie die Eigentumsverhältnisse aussehen (Beispiel Material Transfer Agreement).
Worauf ist bei einem MTA zu achten, wenn Sie Empfänger von Material sind? Oft hat der Lieferant des Materials übertriebene Eigentumsansprüche auf Forschungsresultate, die mit dem Material erzielt werden. Es ist hier höchste Vorsicht angebracht, damit Ihre Forschung nicht plötzlich durch ein solches Agreement blockiert wird.
Worauf ist bei einem MTA zu achten, wenn Sie Lieferant von Material sind? Sie sollten grundsätzlich auf den Abschluss eines MTA's bestehen, wenn das zu liefernde Material für Ihre weitere Forschung wichtig ist und/oder ein kommerzielles Potential besitzt.
Welche Unterstützung erhalten Sie? Unitectra kann für Sie sowohl ein MTA ausarbeiten, als auch einen Vertrag begutachten, den Sie als Empfänger von Material unterschreiben sollten.

Beratervertrag / Consulting

Wann schliesst man ein Consulting Agreement ab? Firmen sind oft an einem Ideenaustausch mit Experten auf einem gewissen Gebiet interessiert. Ein Consulting Agreement regelt die entsprechenden Rechte und Pflichten, wie z.B. die finanzielle Entschädigung des Experten.
Worauf ist bei einem Consulting Agreement zu achten? Consulting findet meistens als Nebenbeschäftigung eines Forschenden statt und ein entsprechender Vertrag wird privat abgeschlossen. Es sind deshalb die entsprechenden Vorschriften der Personalverordnung zu beachten (Personalverordnung Uni Zürich / Personalgesetz Uni Bern), damit ein Interessenskonflikt zwischen Ihren Pflichten als Universitätsangehöriger und Consultant vermieden wird. Wichtig ist, dass das Consulting sich rein auf den Austausch von Ideen beschränkt. Wird verlangt, dass der Consultant zusätzliche (Forschungs-)-Arbeiten durchführt, ist für diesen Teil ein Forschungsvertrag zwischen der Universität und dem Industriepartner abzuschliessen. Unter einem privat abgeschlossenen Consulting Agreement darf keine Infrastruktur der Universität benützt oder Personal der Universität beschäftigt werden.
Welche Unterstützung erhalten Sie? Unitectra kann Ihnen ein Beispiel eines Consulting-Agreements zustellen. Der Forscher bzw. die Forscherin handelt in Eigenverantwortung, da der Vertrag im allgemeinen privat abgeschlossen wird.

Geheimhaltungsvertrag

Wann schliesst man einen Geheimhaltungvertrag ab? Bevor an eine aussenstehende Partei schriftlich oder mündlich noch nicht publizierte Informationen weitergegeben werden (z.B. neue Forschungsideen, Erfindungen etc.), ist unbedingt ein Geheimhaltungsvertrag abzuschliessen. Dies verpflichtet den Partner zur Geheimhaltung dieser Information und ist z.B. im Hinblick auf eine eventuelle spätere Patentierung unabdingbar.
Worauf ist bei einem Geheimhaltungsvertrag zu achten? Geheimhaltungsverträge haben einen Einfluss auf die Handlungsfreiheit des Informationsempfängers. Dieser wünscht deshalb oft eine möglichst enge Umschreibung des Gebietes der vertraulichen Information. Man darf dabei aber noch nicht zu viel über den Inhalt der Information verraten. Oft ist definiert, wie die vertrauliche Information zu übergeben ist. So wird zum Beispiel teilweise verlangt, dass mündliche Information in Form eines Protokolles schriftlich nachzureichen ist.
Welche Unterstützung erhalten Sie? Unitectra kann Ihnen einen Geheimhaltungsvertrag ausarbeiten oder einen von einer Firma vorgelegten Entwurf begutachten.

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