Mit einem Patent kann eine Erfindung während 20 Jahren geschützt werden. Erfindungen, welche für die wirtschaftliche Umsetzung einen hohen Investitionsbedarf benötigen, müssen praktisch ausnahmslos patentiert sein, damit sie für einen Industriepartner interessant sind.
Eine Erfindung ist dann patentierbar, wenn sie neu ist, wenn sie eine eigenständige und deutliche Weiterentwicklung darstellt und wenn sie technisch anwendbar ist. Die Erfindung darf vor einer Patentanmeldung auf keinen Fall publiziert oder mündlich an einem Vortrag offenbart werden. Nicht patentierbar sind wissenschaftliche Theorien ohne konkrete Anwendung.
Der Patentinhaber hat das Recht, andere von der Herstellung, dem Verkauf oder dem Gebrauch der Erfindung auszuschliessen. Im Gegenzug muss die Erfindung in der Patentschrift offengelegt werden. Dieses Recht kann durch Verkauf des Patentes oder durch Lizenzverträge übertragen werden.
Ein Patent besteht aus der Patentschrift, in der die Erfindung dargestellt und definiert wird. Die Patentschrift besteht aus der Beschreibung, den Patentansprüchen, der Zusammenfassung und den Abbildungen.
In der Patentbeschreibung muss die Erfindung in allen Details so beschrieben werden, dass ein Fachmann sie nachvollziehen kann. Patentansprüche sind knapp und klar formulierte Angaben, die erklären, worin die Erfindung besteht und welcher Schutz im einzelnen beansprucht wird. Es ist deshalb von grosser Bedeutung, wie die Ansprüche formuliert sind.
Der Patentierungsprozess ist teuer. Eine Patentanmeldung macht deshalb nur Sinn, wenn eine Erfindung wirtschaftlich interessant ist. Oft ist es besser, vor einer Patentanmeldung einen Industriepartner zu suchen, der an der praktischen Umsetzung der Erfindung interessiert ist. Ein solcher Partner kann dann die Patentierungskosten übernehmen und erhält dafür in der Regel eine (kostenpflichtige) Lizenz zur Nutzung der Erfindung.
Ohne Industriepartner wird eine Patentanmeldung durch die Universität nur vorgenommen, wenn:
- die Patentfähigkeit gegeben ist (Neuheit, erfinderische Höhe, technische Anwendbarkeit) und keine den Wert der Erfindung mindernde Abhängigkeit von bestehenden Patenten existiert, und
- ein bedeutender potentieller Markt vorhanden ist, und
- gezeigt werden kann, dass die Erfindung innerhalb einer vernünftigen Frist so weit entwickelt werden kann, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit für einen Industriepartner von Interesse wird, und
- die Universitätsleitung einer Kostenübernahme durch die Universität zustimmt .
Wenn Sie eine Erfindung gemacht haben, kontaktieren Sie am besten so schnell wie möglich Unitectra (Kontaktangaben). Als Vorbereitung zu einem ersten Gespräch ist es sehr nützlich, wenn Sie das Confidential Invention Disclosure-Formular ausfüllen und uns zustellen.
Wir werden zusammen mit Ihnen eine Strategie erarbeiten, wie diese Erfindung am besten wirtschaftlich umgesetzt werden kann und unterstützen Sie bei:
- Abklärungen zum Stand der Technik (Patentrecherchen)
- Abklärungen der Eigentumsverhältnisse (andere Universitäten, Firmen)
- Evaluation (wirtschaftlich, patentrechtlich)
- Suche nach Firmenpartnern
- Verhandlungen mit Firmenpartnern (Options- und Lizenzverträge)
- Ausarbeitung, Einreichung und Überwachung von Patentanmeldungen (in Zusammenarbeit mit externen Patentanwälten und Patentämtern)