Gesponserte klinische Studie vs. eigene, selber initiierte klinische Studie

Gesponserte klinische Studien werden im Auftrag einer Firma durchgeführt und stellen eine besondere Art von Auftragsforschung dar.

Eigene, selber initiierten klinischen Studien, die in der Verantwortung des Prüfarztes bzw. des Spitals (oder der Universität) durchgeführt werden, jedoch von einem Wirtschaftspartner durch Sachleistungen oder finanzielle Beiträge unterstützt werden, werden vertraglich gleich behandelt wie Forschungskooperationen.

Worauf ist beim Abschluss eines Vertrags über gesponserte, klinische Studien zu achten?

Die Publikationsfreiheit darf durch den Auftraggeber einer gesponserten, klinischen Studie nicht eingeschränkt werden. Dies um sicherzustellen, dass die Forschenden auch negative Resultate veröffentlichen dürfen. Zudem ist darauf zu achten, dass der Sponsor sämtliche, ihm per Gesetz obliegenden Verpflichtungen erfüllt. Insbesondere muss sich der Sponsor der Studie verpflichten, sämtliche Haftung zu übernehmen und die Universität vor Klagen Dritter zu schützen. Entsteht durch über die Studie hinausgehende Beobachtungen der Universitätsforschenden geistiges Eigentum, gehört dieses nicht dem Auftraggeber, sondern der Universität.

Welche Unterstützung erhalten Sie?

Gesponserte klinische Studien: Verträge zu gesponserten klinischen Studien an den Universitätsspitälern in Basel (USB), Bern (Inselspital) und Zürich (USZ) werden von den jeweiligen Rechtsdiensten geprüft und ausgehandelt. Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständigen Personen.
Unitectra kümmert sich hingegen um die Verträge zu gesponserten klinischen Studien an den Universitäten.

Selber initiierte klinische Studien: Bei eigenen, selber initiierten Studien, bei welchen die Universität bzw. das Spital als Sponsor agiert, unterstützt Sie Unitectra bei der Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen mit Firmen, die als Partner die Studie unterstützen. Dies auch für Forschende des Universitätsspitals Basel, des UniversitätsSpitals Zürich und des Inselspitals Bern.