Von der Forschung auf den Markt

Alles, was auf ein genügend grosses Kundenbedürfnis stösst, hat grundsätzlich Marktpotenzial. Für eine kommerzielle Nutzung eignen sich beispielsweise neue Substanzen, innovative Technologien, Software sowie optimierte Produkte oder Anwendungen.
 

Verwertbare Forschungsergebnisse liegen meistens in der Form von geistigem Eigentum vor (Ausnahmen sind z.B. biologische Materialien). Der Schutz des geistigen Eigentums, z.B. mittels eines Patents, ist deshalb wichtig.
 

Forschungsergebnisse aus Universitäten bilden in der Regel erst die Basis für ein späteres Produkt. Ziel ist deshalb, die (geschützten) Forschungsergebnisse an einen geeigneten Firmenpartner zu lizenzieren, welcher sie zur Marktreife entwickelt. Der Partner kann eine bestehende Firma oder ein neu gegründetes Spin-off-Unternehmen sein.

Ich habe eine Erfindung gemacht – wie gehe ich vor?

Wenn Sie eine Erfindung gemacht haben, kontaktieren Sie uns am besten gleich und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit einem unserer Technologietransfer Manager. Laden Sie die Confidential Invention Disclosure and Inventor Declaration (Downloadbereich rechts) herunter und stellen Sie uns das ausgefüllte Formular vor dem Gespräch zu.
 

Zuerst evaluieren wir zusammen mit Ihnen, ob es möglich und sinnvoll ist, die Forschungsergebnisse als geistiges Eigentum zu schützen. Ist die Erfindung schützbar und vielversprechend, muss ein geeigneter Lizenznehmer gefunden werden, der an der Entwicklung des Produkts bis zur Marktreife interessiert ist. Das kann eine bestehende Firma oder ein neu gegründetes Spin-off-Unternehmen sein.

Wem gehört meine Erfindung?

Erfindungen, die Universitätsangehörige im Rahmen ihrer Tätigkeit machen, gehören der Universität. Fällt bei der Verwertung einer Erfindung ein Gewinn an, werden die Erfinder/Erfinderinnen im Rahmen der geltenden Richtlinien der Universität daran beteiligt.