Der Beratervertrag regelt Beratungsdienstleistungen eines Universitätsangehörigen für Dritte. Diese Beratungsdienstleistungen erfolgen im Allgemeinen auf privater Basis ohne Benützung der Infrastruktur der Universität. Solche Nebentätigkeiten müssen mit den Regelungen der Universität kompatibel sein.

Unter einem Beratungsmandat können keine Forschungsarbeiten an der Universität durchgeführt werden. Solche Arbeiten müssen entweder über eine Forschungs-kooperation oder einen Dienstleistungsvertrag geregelt werden. Ausserdem ist zu beachten, dass Erfindungen im Arbeitsgebiet eines Forschenden der Universität gehören und nicht im Rahmen eines privaten Beratervertrags an eine Firma übertragen werden können.