Allgemeines zur Verwertung von Computerprogrammen

An der Universität entwickelte Computerprogramme  oder Multimediaprodukte können für andere Hochschulen oder die Wirtschaft von Interesse sein. Es wird dann mit dieser Partei ein Lizenzvertrag abgeschlossen, welcher die Nutzung und/oder den Verkauf der Computerprogramme gegen eine angemessene Entschädigung erlaubt.

Die ausschliesslichen Verwertungsrechte von Computerprogrammen, die an einer Universität entwickelt werden, gehören der Universität. Die Urheber werden im Falle von Einnahmen gemäss den entsprechenden Richtlinien entschädigt.

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt eine individuelle geistige Schöpfung, wie z.B. einen Text, ein Musikstück, ein Werk der bildenden Kunst, ein Computerprogramm oder Kombina-tionen dieser Werke (Multimediaprodukte). Ideen und Konzepte geniessen keinen urheberrechtlichen Schutz, ein ausformulierter Text indessen schon. Der Schutz entsteht in dem Augenblick, in welchem das Werk geschaffen ist. Das Anbringen eines Copyright-Zeichens (©) ist nicht notwendig, wird aber empfohlen.

Die Rechte des Urhebers bzw. der Urheberin am Werk werden in die Nutzungsrechte (Schutz der vermögensrechtlichen Interessen wie das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung, Aufführung, Wiedergabe) und in die Urheberpersönlich-keitsrechte (Anerkennung der Urheberschaft, Recht zur ersten Veröffentlichung, Namensnennung, Werkintegrität) unterteilt. Die Urheberrechte verfallen 70 Jahre (bei Computerprogrammen 50 Jahre) nach dem Tod der Urheberin bzw. des Urhebers.

Was bietet Unitectra?

Unitectra beantwortet Fragen im Zusammenhang mit Urheberrechten und ist bei der Verwertung von Computerprogrammen und Multimedia-Produkten behilflich. Wir leisten ausserdem Unterstützung bei der Suche nach Lizenznehmern, formulieren und verhandeln Lizenzverträge und sind behilflich bei der Ausgestaltung von Verträgen mit externen Programmentwicklern.

Für eine erste Kontaktnahme stellt Unitectra das Software Disclosure Formular zur Verfügung. Sie können uns aber auch direkt kontaktieren. Wir werden zusammen mit Ihnen den konkreten Fall prüfen und eine Verwertungsstrategie erarbeiten. Dabei gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten: Die Lizenzierung kann exklusiv oder nicht-exklusiv, kostenlos oder kostenpflichtig, mit oder ohne Zugriff auf den Source Code, für kommerzielle oder nicht-kommerzielle Verwendung, mit oder ohne Copyleft-Verpflichtung etc. erfolgen.