Marke

Eine Marke dient der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unter-nehmens von solchen anderer Unternehmen. Durch Eintrag ins Markenregister kann eine Marke für die entsprechenden Waren und Dienstleistungen geschützt werden. Dies kann beispielsweise der Name für ein Produkt oder eine angebotene Dienst-leistung sein, welche im Rahmen der Tätigkeit an der Universität entwickelt wurden. Angemeldet wird die Marke auf den Namen der Universität.

Grundsätzlich können alle grafisch darstellbaren Zeichen Marken im Sinn des Gesetzes sein, wie Wörter, Buchstabenkombinationen, Zahlenkombinationen, bildliche Darstellungen oder dreidimensionale Formen. Rein beschreibende, anpreisende oder täuschende Angaben können hingegen nicht als Marke eingetragen werden.

Der Markeninhaber hat das ausschliessliche Recht, die eingetragene Marke zur Kennzeichnung seiner Waren und Dienstleistungen zu benützen und darüber zu verfügen, beispielsweise die Nutzungsrechte zu lizenzieren. Dritten kann verboten werden, ein identisches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.

Eine Marke entfaltet ihre Schutzwirkung nur in jenen Ländern, in welchen sie eingetragen ist. Zudem muss definiert werden, für welche Art der in verschiedene Klassen gruppierten Waren oder Dienstleistungen die Marke gelten soll. Damit eine Marke ihre Gültigkeit behält, muss sie innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung benützt werden, d.h. es müssen entsprechende Waren oder Dienstleistungen angeboten werden. Die Schutzdauer einer Marke beträgt zehn Jahre und kann beliebig um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.

Urheberrechte

Das Urheberrecht schützt eine individuelle geistige Schöpfung, wie z.B. einen Text, ein Musikstück, ein Werk der bildenden Kunst, ein Computerprogramm oder Kombina-tionen dieser Werke (Multimediaprodukte). Ideen und Konzepte geniessen keinen urheberrechtlichen Schutz, ein ausformulierter Text indessen schon. Der Schutz entsteht in dem Augenblick, in welchem das Werk geschaffen ist. Das Anbringen eines Copyright-Zeichens (©) ist nicht notwendig, wird aber empfohlen.

Die Rechte des Urhebers bzw. der Urheberin am Werk werden in die Nutzungsrechte (Schutz der vermögensrechtlichen Interessen wie das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung, Aufführung, Wiedergabe) und in die Urheberpersönlich-keitsrechte (Anerkennung der Urheberschaft, Recht zur ersten Veröffentlichung, Namensnennung, Werkintegrität) unterteilt. Die Urheberrechte verfallen 70 Jahre (bei Computerprogrammen 50 Jahre) nach dem Tod der Urheberin bzw. des Urhebers.

Designs

Ein Design ist die äussere Gestaltung von etwas Zweidimensionalem (z.B. Stoffmuster) oder von etwas Dreidimensionalem (z.B. Lampe). Da Designs in der Praxis an den Universitäten kaum je eine Rolle spielen, wird hier nicht näher darauf eingegangen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE).

Was bietet Unitectra?

Unitectra beantwortet Fragen im Zusammenhang mit Marken, Urheberrechten oder Design-Schutz und ist beim Schutz und der Verwertung dieser Schutzrechte behilflich. Wir unterstützen Sie ausserdem bei der Suche nach Lizenznehmern und formulieren und verhandeln Lizenzverträge. Bedingung ist dabei, dass die entsprechenden Schutzrechte im Eigentum der Universität stehen.