Bei einem Dienstleistungs- oder Forschungsauftrag tritt die Firma als Auftraggeberin auf, die Universität als Auftragnehmerin. Die Universität führt eine von der Auftrag-geberin definierte, in sich abgeschlossene Aufgabenstellung mit einem definierten Ziel aus. Es geht somit primär um die Anwendung von vorhandenem Wissen auf eine spezifische Fragestellung des Wirtschaftspartners (zum Beispiel Messungen und deren Auswertung; Testen von Substanzen in einem an der Universität etablierten Modell; gesponserte klinische Studie; Gutachten). Erfindungen sind meist nicht zu erwarten.

Das konkrete Ziel und der Umfang der durch die Universität erbrachten Leistungen müssen in der Vereinbarung detailliert enthalten sein. Im Gegensatz zur Forschungs-kooperation bezahlt der Industriepartner bei einem Dienstleistungsvertrag die marktüblichen Vollkosten für die vereinbarten Leistungen, d.h. Saläre, Verbrauchs-material, Infrastrukturkosten, Beitrag an Allgemeinkosten, etc. Wenn möglich und in Absprache mit dem Wirtschaftspartner soll für die Universität auch bei einem Dienstleistungsvertrag das Recht zur Veröffentlichung der Resultate gewährleistet sein. Die Rechte an den im Rahmen des Auftrags erarbeiteten Resultaten verbleiben im Allgemeinen beim Industriepartner.

Suche nach einem Partner an der Universität

Für die Suche nach einem geeigneten Partner an der Universität stehen online verschiedene Datenbanken zur Verfügung. Zudem unterhalten die Universitäten selber entsprechende Forschungs-Datenbanken, in welchen nach Stichworten gesucht werden kann. Bei Bedarf sind wir Ihnen bei der Suche behilflich oder unterstützen Sie bei der Kontaktaufnahme mit einzelnen Forschungsgruppen an den Universitäten Basel, Bern und Zürich und den mit diesen Universitäten assoziierten Spitälern.