Wann schliesst man einen Geheimhaltungvertrag ab?

Bevor an eine aussenstehende Partei schriftlich oder mündlich noch nicht publizierte Information weitergegeben wird (z.B. neue Forschungsideen, Erfindungen etc.), ist unbedingt ein Geheimhaltungsvertrag abzuschliessen. Dies verpflichtet den Partner zur Geheimhaltung dieser Information und ist z.B. im Hinblick auf eine eventuelle spätere Patentierung unabdingbar.

Worauf ist bei einem Geheimhaltungsvertrag zu achten?

Geheimhaltungsverträge haben einen Einfluss auf die Handlungsfreiheit des Infor-mationsempfängers. Dieser wünscht deshalb oft eine möglichst enge Umschreibung des Gebietes der vertraulichen Information. Man darf dabei aber noch nicht zu viel über den Inhalt der Information verraten.
Oft ist definiert, wie die vertrauliche Information zu übergeben ist. So wird zum Beispiel teilweise verlangt, dass mündliche Information in Form eines Protokolls schriftlich nachzureichen ist, damit es unter die Geheimhaltepflicht fällt. Soll gegen-seitig vertrauliche Information ausgetauscht werden, wird entsprechend auch ein zweiseitiger Geheimhaltungsvertrag abgeschlossen.

Welche Unterstützung erhalten Sie?

Unitectra kann Ihnen einen Geheimhaltungsvertrag ausarbeiten oder einen von einer Firma vorgelegten Entwurf begutachten.