Warum schliesst man bei einer Forschungskooperation/Sponsored Research einen Vertrag ab?

In einem Vertrag über eine Forschungskooperation werden Rechte und Pflichten der beteiligten Partner festgelegt. Dies ist v.a. wichtig, wenn einer der Partner bzw. der Sponsor aus der Privatwirtschaft kommt und damit naturgemäss etwas anders gelagerte Interessen hat, als der akademische Partner. Ist der Sponsor eine Stiftung, wird oft kein Vertrag abgeschlossen. Stattdessen schickt die Stiftung dem Forschenden einen Zuwendungsbescheid, der als Rechtsgrundlage dient.

Worauf ist bei einem Forschungsvertrag zu achten?

Bei einer Forschungskooperation steht im Allgemeinen die Erarbeitung von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen im Zentrum. Wichtig ist in jedem Fall, dass Forschungs- und Publikationsfreiheit nicht tangiert werden. Publikationen können für kurze Zeit verzögert werden, wenn es gilt, interessante Resultate patentrechtlich zu schützen. Ein Veto-Recht eines Wirtschaftspartners gegen eine Publikation kann aber keinesfalls akzeptiert werden. Entsteht während der Zusammenarbeit geistiges Eigentum, gehört dieses der Universität, wenn die Erfinder nur aus der Universität stammen. Der Wirtschaftspartner erhält üblicherweise eine Option auf eine kostenpflichtige Lizenz, um die Ergebnisse wirtschaftlich nutzen zu können.

Ansonsten dürfen keine Verpflichtungen eingegangen werden (z.B. hinsichtlich Gewährleistung, Haftung), die seitens der Universität nicht erfüllt werden können.

Welche Unterstützung erhalten Sie?

Unitectra kann für Sie einen Forschungsvertrag ausarbeiten, oder einen Vertragsentwurf begutachten, den Sie von einem Wirtschaftspartner erhalten. Ausserdem unterstützen wir Sie bei entsprechenden Verhandlungen mit einem Wirtschaftspartner, damit Ihre Interessen berücksichtigt und Ihre Rechte gebührend wahrgenommen werden.